Montag, Februar 13, 2006

Führerscheinentzug für Falschparker

Wie RA Janke berichtet, wurde einem Falschparker wegen beharrlicher Verstöße gegen die Parkvorschriften der Führerschein entzogen. Das OVG Nordrhein-Westphalen lehnte einen Eilantrag des Parksünders ab. Näheres hier.