SV-Kosten für Reparaturbescheinigung
Erbringt ein Geschädigter die Fahrzeugreparatur in Eigenregie, darf er für die Geltendmachung des Nutzungsausfalls eine Reparaturbescheinigung durch den Sachverständigen erstellen lassen; die Kosten hierfür kann er ersetzt verlangen. AG Aachen, Urt. v. 28.04.2005 - 80 C 110/05Der Geschädigte muß nach h.M. für die Geltendmachung des Nutzungsausfallschadens die tatsächliche fachgerechte Durchführung der Reparatur entsprechend der Vorgaben des Sachverständigengutachtens beweisen. Denn nur hieraus ergibt sich sein Nutzungswille. Da er diesen Beweis am besten durch eine entsprechende Bescheinigung des Sachverständigen selbst erbringen kann, darf der die dabei entstehenden Kosten vom Gegner ersetzt verlangen. (Quelle: MittBl ARGE Verkehrsrecht 3/2005, S. 99f.)
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