Nachbesserungsverlangen auch bei unverhältnismäßigen Kosten notwendig
Der Käufer kann nicht wegen unverhältnismäßiger Kosten der Nacherfüllung sogleich die Minderung erklären, ohne dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben zu haben (BGH v. 21.12.2005 - VIII ZR 49/05).Dies sollte aufgrund des Gesetzeswortlauts eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, da § 439 III BGB dem Verkäufer das Recht gibt, die Nacherfüllung zu verweigern. Ein Recht bedeutet aber nicht die Pflicht; der Käufer muß also schon dem Verkäufer überlassen, ob er die Nacherfüllung ablehnt oder nicht.
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber einige Menschen müssen wohl auch Selbstverständlichkeiten bis zum BGH hochtreiben...
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