Freitag, Juli 13, 2007

Messfehler bei Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät JVC/Piller CG-P50E

Das Videomeßsystem ist nach einem Gutachten des Sachverständigen Dipl.-Ing. Wietschorke mit einem erheblichen Meßfehler behaftet.
Der Gutachter (Ingenieurbüro Dr. Priester - http://www.unfallgutachter.de/) hat nämlich festgestellt, dass das Gerät, welches die Zeiteinblendung im Video vornimmt (sog. Charaktergenerator) zwar geprüft und geeicht sei, selbst aber über gar keinen eigenen (geeichten) Zeitmesser verfügt. Stattdessen erfolgt die Einblendung der Uhrzeit ausschließlich durch Einzelbildzählung der Halbbilder der verwendeten Videokamera. Diese Videokamera unterliegt jedoch nicht der Zulassung und Eichung, sodass mitunter gewöhnliche handelsübliche Kameras zum Einsatz kommen.
Die Einhaltung einer einheitlichen Bildwiederholfrequenz kann so nicht immer gewährleistet werden. Selbst wenn man davon ausginge, dass die Kamera hochgenau mit einer Frequenz von 50 Halbbildern pro Sekunde gearbeitet habe, sei zumindest von einer wesentlich höheren Verkehrsfehlergrenze auszugehen, so dass die mögliche Toleranz im Einzelfall zu bestimmen sei. Es sei mindestens ein Aufschlag von 0,1% zzgl. 0,02 sec zu der "gemessenen" Zeit vorzunehmen.

Gefunden im Newsletter der ArGe Verkehrsrecht: http://www.verkehrsanwaelte.de/
Der Bericht basiert auf einem Beitrag der Sendung WISO.
Zum vollständigen Gutachten geht es hier.