Montag, Januar 08, 2007

Und noch mal: Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Abrechnung

Hier hatte ich schon einmal über das Problem mit den Stundenverrechnungssätzen berichtet. Das AG Rüdesheim/Rhein (Urt. v. 28.07.2006 - 2 C 71/06 (08)) ist dem AG München nun beigetreten. Es hat klargestellt, daß sogar bei älteren Fahrzeugen der Geschädigte auch bei fiktiver Abrechnung Anspruch auf Ersatz der Stundenverrechnungssätze (netto) einer markengebundenen Werkstatt hat.

1 Comments:

At 5:05 PM, Anonymous Anonym said...

Sollte seit der schon einige Jahre alten "Porsche-Entscheidung" des BGH eigentlich klar sein, nur die KH-Versicherer wollen es offensichtlich nach wie vor nicht begreifen - aber Anwälte w/sollen ja auch leben ...

 

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