Montag, August 21, 2006

Spontanäußerungen nach Aufforderung

Aus einer Ermittlungsakte:
"Zu Beginn unserer Anwesenheit war die Stimmung ruhig, sodaß wir Frau XY im Beisein ihres Mannes baten, über das Geschehene zu erzählen. Bevor es mir allerdings möglich war, die Ehefrau über ihr Zeugnisverweigerungsrecht zu belehren, sagte sie unverhalten heraus, daß ihr Mann ..."

Immer wieder diese Spontanäußerungen. Als Polizist kommt man ja überhaupt nicht mehr zum Belehren. Es platzt immer nur so aus den Leuten heraus, kaum daß sie Uniformen sehen. Und wenn die Beteiligten zum Aussagen aufgefordert werden, wie hier, dann ist die rechtzeitige Belehrung einfach nur deshalb unterblieben, weil die Leute vor lauter Aussagewilligkeit den Polizisten ins Wort fallen. Jaja, so hart kann Polizeialltag sein, man kommt gar nicht mehr zu Wort.