Freitag, Januar 05, 2007

Überraschender Korb für die OWi-Behörde

Zur großen Überraschung der OWi-Behörde ist das Verfahren gegen meinen Mandanten vom Gericht folgenlos eingestellt worden. Grund für die Einstellung: Es existiert gar keine Bußgeldvorschrift, gegen die mein Mandant verstoßen hat. Freundlicherweise hat der Richter noch ein paar deutliche Worte für die OWi-Behörde gefunden.

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