Dienstag, März 28, 2006

Seltsame Ösis

Mein Mandant erscheint mit einer "Strafverfügung" der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg im schönen Salzburger Land. Die "Tat" (Überholen im Überholverbot) soll im Mai 05 erfolgt sein. Das Schreiben datiert vom 19.10.05, zugestellt an den Mandanten im Februar 06.

Zunächst einmal fällt auf, daß noch im Januar 06 der Arbeitgeber des Mandanten angeschrieben wurde mit der Bitte um Mitteilung der Fahrerdaten. Wie kann dann eine auf meinen Mandanten adressierte "Strafverfügung" schon im Oktober des Vorjahres ergangen sein? Soll der Adressat glauben, daß das Schreiben fast ein halbes Jahr lang von Österreich nach Norddeutschland unterwegs war?

Nach einem kurzen Hinweis auf die (österreichischen) Verjährungsvorschriften hatte die Bezirkshauptmannschaft Tamsweg ein Einsehen und stellte das Verfahren ein. Mich hätte aber doch mal interessiert, ob die mir die beantragte Akteneinsicht durch Übersendung der Ermittlungsakten gewährt hätten...