Mittwoch, Juli 19, 2006

Rückstufungsschaden bei anteiliger Schadensverursachung

Auch bei nur anteiliger Schadensverursachung haftet der Schädiger für den Rückstufungsschaden, der dadurch eintritt, dass der Geschädigte die Kaskoversicherung in Anspruch nimmt.
BGH, Versäumnisurteil vom 25. April 2006 - VI ZR 36/05


Zum Urteil im Volltext geht´s hier. Schön finde ich dabei, daß der BGH zu dieser Frage eine Sachentscheidung getroffen hat, ohne sich auf ein reines Versäumnisurteil zu beschränken. So wird Rechtssicherheit geschaffen! Offenbar hatte die Versicherung wohl schon den Ausgang geahnt...