Freitag, August 18, 2006

Das seltsame Rechtsverständnis einer Owi-Behörde

Mein Mandant ist verantwortlich für den Fuhrpark einer Firma. Eines schönen Tages nahmen Firmenmitarbeiter einen GGVS-Anhänger, der eigentlich für die anstehende Prüfung vorgesehen war, für einen auswärtigen Auftrag. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle der Polizei fiel auf, daß die Prüfung seit 3 Tagen überfällig war, der Anhänger wurde zum nächsten TÜV begleitet: alles technisch i.O., also Zulassung gleich erteilt. Die OWi- Behörde verhängt nun nicht nur ein Bußgeld gegen meinen Mandanten nach einer Norm, die gar nicht einschlägig ist, sondern erhöht auch noch die danach vorgesehene Regelbuße von immerhin 1.000,- Euro auf stattliche 1.200,- Euro.

Nachdem das Gericht auf meine Schutzschrift nachfragte, was die Behörde denn von einer Einstellung oder zumindest einer deutlichen Reduzierung des Bußgeldes halte, begründete diese die Erhöhung der Regelbuße wie folgt:

"... da die Ermittlung der Personalien des Betroffenen mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden war. Dies ist m.E. bei der Bemessung der Buße zu berücksichtigen."


Unabhängig davon, daß für die Erlangung der Personalien meines Mandanten eine kurze Anfrage bei der Firma völlig ausgereicht hätte, diese erteilt derartige Auskünfte nämlich unproblematisch, läßt eine solche Begründung schon ein schwer gestörtes Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit erkennen. Wenn der Staat viel Arbeit hat, muß der - vermeintliche - Täter gefälligst auch leiden, genauso wie die fleißigen Beamten, die seinetwegen so viel Arbeit hatten. Nicht die Schuld des Täters ist für die Strafzumessung entscheidend, sondern der Arbeitsaufwand der Behörde.

Aber wer solche kreativen Ideen zur Regelbußenerhöhung parat hat, läßt sich natürlich nicht lumpen und legt für das Gericht noch einen drauf:

"... mit einer Einstellung des Verfahrens kann ich mich ganz und gar nicht einverstanden erklären. Schließlich ist die zeitige Entdeckung der OWi der hiesigen Polizei und nicht den Aktivitäten des Betroffenen zu verdanken."


Achso, über Einstellung denkt man nur dann nach, wenn der Rechtsbrecher selbst zur Polizei geht (anstatt einfach zum TÜV) und sich selbst anzeigt. Bei derartigen Ausführungen einer deutschen Behörde fällt mir nur noch das alte Bismarck-Wort ein: "Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten läßt sich immer noch regieren. Bei schlechten Beamten helfen auch die besten Gesetze nichts".