Dienstag, Februar 28, 2006

Nachbesserungsverlangen auch bei unverhältnismäßigen Kosten notwendig

Der Käufer kann nicht wegen unverhältnismäßiger Kosten der Nacherfüllung sogleich die Minderung erklären, ohne dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben zu haben (BGH v. 21.12.2005 - VIII ZR 49/05).
Dies sollte aufgrund des Gesetzeswortlauts eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, da § 439 III BGB dem Verkäufer das Recht gibt, die Nacherfüllung zu verweigern. Ein Recht bedeutet aber nicht die Pflicht; der Käufer muß also schon dem Verkäufer überlassen, ob er die Nacherfüllung ablehnt oder nicht.

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber einige Menschen müssen wohl auch Selbstverständlichkeiten bis zum BGH hochtreiben...

Montag, Februar 27, 2006

Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung

Immer wieder kommt es vor, daß Haftpflichtversicherer bei fiktiver Abrechnung die sog. "Verbringungskosten" nicht übernehmen (wollen). Hierbei handelt es sich um solche Kosten, die anfallen, weil irgendwelche Ersatzteile lackiert werden müssen und die beauftragte Werkstatt über keine eigene Lackierwerkstatt verfügt.

Der BGH hat entschieden, daß grundsätzlich der Geschädigte das Reparaturgeschehen in der Hand hält; er allein darf entscheiden, ob, wie und wo repariert wird (Urt. vom 29.04.2003 - VI ZR 398/02). Er darf sich somit auch dann an die Werkstatt seines Vertrauens wenden, wenn diese keine eigene Lackierwerkstatt hat (AG Augsburg, Urt. v. 13.5.2005 - 74 C 928/05; ebenso: OLG Hamm MittBl 1998, 58; AG Hamm NZV 2005, 649; LG Kassel ZfS 2001, 359).Zum Teil wird hierzu auch vertreten, daß der Geschädigte die Verbringungskosten jedenfalls dann ersetzt verlangen könne, wenn an seinem Wohnort die entsprechenden Fachwerkstätten über keine angeschlossene Lackierwerkstatt verfügten (AG Dorsten ZfS 1999, 424; AG Westerburg ZfS 2000, 63).

Lediglich eine kleine Mindermeinung, zu der - leider - auch der Palandt gehört, vertritt die Auffassung, daß die Verbringungskosten nur dann erstattungsfähig seien, wenn sie auch konkret angefallen seien (Palandt/Heinrichs, § 249 Rn. 14).

SV-Kosten für Reparaturbescheinigung

Erbringt ein Geschädigter die Fahrzeugreparatur in Eigenregie, darf er für die Geltendmachung des Nutzungsausfalls eine Reparaturbescheinigung durch den Sachverständigen erstellen lassen; die Kosten hierfür kann er ersetzt verlangen. AG Aachen, Urt. v. 28.04.2005 - 80 C 110/05
Der Geschädigte muß nach h.M. für die Geltendmachung des Nutzungsausfallschadens die tatsächliche fachgerechte Durchführung der Reparatur entsprechend der Vorgaben des Sachverständigengutachtens beweisen. Denn nur hieraus ergibt sich sein Nutzungswille. Da er diesen Beweis am besten durch eine entsprechende Bescheinigung des Sachverständigen selbst erbringen kann, darf der die dabei entstehenden Kosten vom Gegner ersetzt verlangen. (Quelle: MittBl ARGE Verkehrsrecht 3/2005, S. 99f.)

Montag, Februar 20, 2006

Haftung eines 11-jährigen Kindes

Wie das OLG Hamm (13 U 133/04, ZfS 2006,18) festgestellt hat, darf der Kraftfahrer bei einem 11-jährigen Kind erwarten, daß es die elementaren Verhaltensregeln im Straßenverkehr beachtet und sich durch Blicke nach links und rechts vor dem Betreten der Fahrbahn vergewissert, daß kein Fahrzeug naht. Die Nichtbeachtung einer Grundregel des Straßenverkehrs führe zu Lasten des Kindes zu einem Mitverantwortungsanteil von 60%.

Das Urteil erging noch zu altem Recht. Da gem. § 828 II BGB n.F. Kinder unter 10 Jahren keinerlei Haftung bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen trifft, wäre es interessant zu wissen, wie hoch das Gericht die Haftungsverteilung nach neuem Recht tatsächlich beurteilt hätte.
In seiner Anmerkung zum o.g. Urteil weist Diehl - mit Recht - darauf hin, daß sich (strenggenommen) § 828 II BGB nicht ausgewirkt hätte. Ich bin mir gleichwohl nicht sicher, ob sich dies in der Rechtsprechung durchsetzen wird. Denn es ließe sich ohne weiteres argumentieren, daß wenn Kinder bis 10 Jahren keinerlei Haftung trügen, einem 11-jährigen Kind nicht ohne weiteres die Beherrschung sämtlicher elementarer Verkehrsregeln zugemutet werden könne.

Eine Argumentation der ich zwar nicht folge, die aber mit Sicherheit von den Haftpflichtversicherern kommen wird...

Donnerstag, Februar 16, 2006

Die Steinlaus im Pschyrembel

Ein Bekannter machte mich neulich auf eine interessante Fundstelle im Pschyrembel (Klinisches Wörterbuch) aufmerksam. Die "Steinlaus" ist dort nämlich wissenschaftlich behandelt. Wunderbar!

Montag, Februar 13, 2006

Dankbarer Mandant

Donnerwetter! Soeben war mein erleichterter Mandant wieder da, diesmal aber nur, um eine Magnumflasche Wein und Pralinen vorbeizubringen und nochmal Danke zu sagen. Dito!

Führerscheinentzug für Falschparker

Wie RA Janke berichtet, wurde einem Falschparker wegen beharrlicher Verstöße gegen die Parkvorschriften der Führerschein entzogen. Das OVG Nordrhein-Westphalen lehnte einen Eilantrag des Parksünders ab. Näheres hier.

Donnerstag, Februar 09, 2006

Scheinbar aussichtslose Fälle

Dem Mandanten wird vorgeworfen, statt der erlaubten 120 km/h 194 gefahren zu sein. Anhörungsbogen mit deutlichem Fahrerfoto bringt der Mandant gleich mit. Als ich ihn über die möglichen Konsequenzen (375 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot) belehre, wird das Gesicht noch länger als ohnehin schon.

Naja, erst mal schauen, ob die Herren Ordnungshüter denn auch alles richtig gemacht haben, also Meßprotokoll und Eichunterlagen des Geräts, Segmenttest- und Kalibrierungsfotos angefordert. Dann 4 wochen später noch vor Übersendung der Unterlagen die lapidare Nachricht der Bußgeldstelle:

"Das Verfahren gegen Ihren Mandanten wird eingestellt."

Offenbar war mit der Messung wohl doch etwas nicht ganz in Ordnung. Dem Mandanten wird´s egal sein.

Auffahrender haftet trotz Rotlichtverstoßes des Gegners

Der Unfallfahrer fuhr hinter einem anderen Fahrzeug an, nachdem die Ampel für die beiden auf grün umgesprungen war. Da der Fahrer eines kreuzenden Fahrzeugs das Rotlicht übersah, mußte der Vorausfahrende abbremsen und der Nachfolgende fuhr auf.
Das Amtsgericht Hamburg St. Georg (921 C 562/05) ist der Auffassung, daß auch in einem solchen Fall der Auffahrende zumindest zu 70 % hafte. Denn selbst bei einem unverhofft starken Abbremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund sei in der Regel von einem überwiegenden Verursachungsbeitrag des Auffahrenden auszugehen. Bei den anderslautenden Entscheidungen des KG (KG v. 17.09.1992 - 12 U 4389/91 = VM 1993, 27) und des Landgerichts München I (DAR 12/2005, 690) handele es sich um Minderheitenmeinungen.
Gegen das Urteil des AG Hamburg St. Georg läuft die Berufung...

Mein erster Blog


Nachdem ich nun einige Monate die vielen Blogs deutscher Rechtsanwälte bewundert habe, ist es endlich an der Zeit, selbst aktiv zu werden. Mal schauen, ob ich genügend Zeit finde, den Blog auch ausreichend zu füttern...